AGB marmite youngster

Allgemeine Geschäftsbedingungen
marmite youngster

Vorbemerkung

Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird in diesen AGB bei Personenbezeichnungen und personenbezogenen Hauptwörtern die männliche Form verwendet. Entsprechende Begriffe gelten im Sinne der Gleichberechtigung grundsätzlich für alle Geschlechter. Die verkürzte Sprachform hat nur redaktionelle Gründe und beinhaltet keine Wertung.

Event

Die marmite verlags ag (in der Folge «marmite» genannt) organisiert seit 2012 den Gastronomiewettbewerb «marmite youngster» (in der Folge «youngster» genannt).

Kategorien

Am youngster wird jährlich in den drei Kategorien «Küche», «Pâtisserie» und «Service» jeweils die beste Nachwuchskraft aus der Schweizer (Spitzen-)Gastronomie ermittelt.

Phasen

Der youngster gliedert sich aktuell in fünf Phasen:

  • Anmeldephase zur elektronischen Anmeldung und Einreichung der Dossiers
  • Sichtung aller Kandidaten-Dossiers durch die Fachjurys, die aus den Kandidaten die Finalisten (je 5 in den Kategorien Küche und Pâtisserie und 5 in der Kategorie Service) bestimmen
  • Finalphase für alle Finalisten mit Einreichung von Rezepten oder Tischdekorationen, einer Finalteilnahme und der abschliessenden Bewertung durch die Jurys
  • Siegerehrung (marmite youngster award night)
  • Debriefing/Get-together
Ablauf

Der youngster besteht aus mehreren Teilveranstaltungen. Zurzeit sind das die nachfolgenden:

  • Der Finaltag, an dem die Finalisten der drei Kategorien gegeneinander antreten und der jeweils nach den Sommerferien in der Hotelfachschule Belvoirpark in Zürich durchgeführt wird
  • der jährliche marmite youngster award, eine Preisverleihung, die jeweils Ende November/Anfang Dezember durchgeführt wird
  • Ein Debriefing/Get-together, das innerhalb von drei Monaten nach der marmite youngster award night durchgeführt wird
Teilnahmebedingungen und Anmeldefristen

Die Bedingungen und Fristen für eine Teilnahme am youngster finden sich auf der offiziellen Website https://www.marmite-youngster.ch.

Kommunikation generell

marmite und die Finalisten unterstützen sich gegenseitig in der Kommunikation der gesamten Veranstaltung und aller daraus resultierenden Entwicklungen.

Die Finalisten stellen sich an allen Teil-Events für Interviews und die Herstellung von Bildmaterial durch marmite oder anwesende Drittmedien zur Verfügung.

Die Finalisten verpflichten sich, über ihre Teilnahme an der Finalveranstaltung, der Preisverleihung (marmite youngster award night) und dem Get-together mit allen ihnen zur Verfügung stehenden – mithin auch ihren privaten – Mitteln nach aussen zu kommunizieren.

marmite produziert professionelles Text- und Bildmaterial über den youngster und stellt dieses den Finalisten kostenlos für diesen Zweck zur Verfügung.

Die Finalisten halten marmite über ihre berufliche Entwicklung und Engagements, die sie aufgrund ihrer Teilnahme am marmite youngster eingehen konnten, auf dem Laufenden.

marmite verfolgt den Werdegang der Finalisten und berichtet in seinen Medien über redaktionell relevante Entwicklungen.

Kommunikation durch marmite im Besonderen

marmite publiziert jedes Jahr eine Sonderpublikation zum youngster, in der alle Finalisten vorgestellt werden und worin auch über eine der Studienreisen für die Gewinner berichtet wird. Alle Finalisten erhalten im Teilnahmejahr kostenlos fünf Belegexemplare dieser Sonderpublikation.

Zusätzlich berichtet marmite in der Publikumszeitschrift «marmite» und der Fachzeitschrift «marmite professional» über die wichtigsten Informationen und Entwicklungen des youngster.

marmite hat ausserdem mit der offiziellen Website www.marmite-youngster.ch eine speziell für die Berichterstattung über den youngster vorgesehene Online-Plattform entwickelt. Auf dieser Website werden alle Porträts der Finalisten aus der Sonderpublikation aufgeschaltet und deren finale Rangierung bekanntgegeben.

marmite stellt den Finalisten zudem für deren individuelle Kommunikation in den sozialen Medien kostenlos das im Jahr der Finalteilnahme über den Finalisten redaktionell aufbereitete Bild- und Textmaterial sowie Links zu bereits publizierten Artikeln und Posts in sozialen Medien zur Verfügung. Aber Achtung: Die Bildrechte verbleiben bei marmite. Das heisst, dass diese Bilder von den Finalisten nur für private, also nicht-kommerzielle Zwecke benutzt werden dürfen (in einem solchen Fall ist marmite vorgängig anzufragen, wie die Bedingungen für die Verwendung der Bilder sind).

Kommunikation durch die Finalisten im Besonderen

Die Finalisten sind privat in soziale Netzwerke eingebunden (z. B. Instagram, Facebook, Twitter o. Ä.). Dort berichten sie individuell über ihre persönlichen und beruflichen Aktivitäten.

Mit ihrer Finalteilnahme verpflichten sich alle Finalisten, auf ihren sozialen Netzwerken darüber und auch über weitere Aktivitäten und Benefits in Zusammenhang mit dem youngster zu berichten (z. B. Teilnahme an der aktuellen oder künftigen award nights, Teilnahme am Get-together, aber auch Engagements aufgrund der Teilnahme am youngster und Teilnahmen an Sposoren-Events).

Der Hashtag, der bei der Berichterstattung über Aktivitäten auf Instagram jeweils integriert werden muss, lautet #marmiteyoungster (weitere aktuelle Hashtags, welche für die einzelnen Austragungen und Kategorien von Belang sind, werden den Finalisten im Laufe ihrer Teilnahme am marmite youngster mitgeteilt). Ausserdem verpflichten sich die Finalisten, sich jeweils mit @marmiteyoungster zu verlinken, damit der Verlag ihre Beiträge «reposten» kann.

Auch die Inhalte der offiziellen Website https://www.marmite-youngster.ch dürfen und sollen von den Finalisten für eigene Kommunikationszwecke genutzt werden (z. B. durch Verlinkung und Weiterleitung von Ranglisten, ausgesuchten Artikeln, Bildergalerien etc.).

Die Finalisten verpflichten sich aus Gründen der Wiedererkennung, wenn möglich das ihnen von marmite zur Verfügung gestellte Bild- und Textmaterial für ihre individuelle Kommunikation im Zusammenhang mit dem youngster zu verwenden. Dieses muss jeweils mit einer Quellenangabe (z. B. ein Link oder ein Hashtag oder ein Foto-Credit wie «Bild: Fotograf / marmite») versehen werden.

Die Finalisten verpflichten sich, in ihrer individuellen Kommunikation über ihre persönliche berufliche Entwicklung jeweils bis drei Jahre nach ihrer Teilnahme am Wettbewerb auf ihre Beteiligung am youngster hinzuweisen.

Das gilt gleichermassen, wenn sie von einem Drittmedium, zum Beispiel einer Tages- oder Wochenzeitung oder auch einem Fachmagazin für eine Berichterstattung angefragt werden.

Bei der Berichterstattung über einen Finalisten in einem klassischen (Print-)Medium ist jeweils darauf zu achten, dass der Name der Veranstaltung jeweils richtig genannt wird («marmite youngster») und die Bildrechte angegeben sind («Bild: marmite youngster / Name des Fotografen).

Studienreisen (Stages)

Die Top 3 jeder einzelnen Kategorie erhalten als Hauptpreis je eine mehrtägige Studienreise (Stages), die sie in einen Betrieb von Relais & Châteaux führt.

Die Studienreise beinhaltet die folgenden Leistungen:

  1. Hin- und Rückreise inkl. allfälliger Transfers mit dem/den dafür am besten geeigneten Verkehrsmittel/n (Zugreisen in der 2. Klasse; Flugreisen in der Economy Class)
  2. Aufenthalt im Betrieb mit Vollpension und je nach Verfügbarkeit in Standard-Zimmer oder adäquater Ersatzunterkunft
  3. Taschengeld pauschal CHF 250.00 oder Fremdwährung zum aktuellen Kurs in derselben Höhe
  4. Blick hinter die Kulissen des Betriebs (Betriebsführung, Teilnahme an Sitzungen, Wareneinkauf, unbezahlte Einbindung in Teams und Mitarbeit z. B. in der Küche oder im Service)
  5. Freizeit für die Entdeckung des Betriebes und der näheren Umgebung auf eigene Faust

Sowohl der Preissponsor als auch der Veranstalter setzen voraus, dass alle Gewinner über ihre Reisen in ihren sozialen Netzwerken und bei Anfragen von Drittmedien auch in anderen Medien und auf anderen Kanälen darüber berichten.

Bei der Berichterstattung über diese Reisen in den sozialen Medien gelten die gleichen Grundsätze, wie sie für jegliche Kommunikation in gedruckten und elektronischen Medien gelten (siehe oben).

Die Studienreisen finden in Absprache mit den Betrieben und mit grosser Wahrscheinlichkeit in der Nebensaison statt. Die Aufenthalte werden zeitlich in aller Regel auch so gelegt, dass sie nicht auf gesetzliche oder kirchliche Fest- und Feiertage zu liegen kommen.

Sponsoren-Auftritte

Die Top 3 aller Kategorien verpflichten sich zudem in jeder Austragung des youngster, in Absprache mit ihren Arbeitgebern entweder während ihrer Arbeitszeit oder aber in ihrer Freizeit an Sponsoren-Events aufzutreten, und zwar in folgendem Umfang:

Erstplatzierte pro Kategorie:

2 Tages-Einsätze an Anlässen des/der aktuellen Event Presenting Partner/s

1 Tages-Einsatz an einem Anlass des/der aktuellen Event Partner/s

1 Tages-Einsatz an einem Anlass des/der aktuellen Category Sponsor/s derjenigen Kategorie, in welcher der Finalist einen der ersten drei Plätze errungen hat

Zweitplatzierte pro Kategorie:

1 Tages-Einsatz an einem Anlass des/der aktuellen Category Sponsor/s derjenigen Kategorie, in welcher der Finalist den zweiten Platz errungen hat

Drittplatzierte pro Kategorie:

1 Tages-Einsatz an einem Anlass des/der aktuellen Category Sponsor/s derjenigen Kategorie, in welcher der Finalist den dritten Platz errungen hat

Für ihre Auftritte an solchen Sponsoren-Events erhalten die Gewinner keine Entlöhnung.

Ihre Spesen wie Reise- und Verpflegungskosten oder allfällige Beherbergungskosten werden jedoch in jedem Falle vollumfänglich von den Sponsoren übernommen.

Sollten darüber hinaus von Sponsoren des youngster oder weiteren Unternehmen Buchungs-Anfragen für Gewinner oder Finalisten bei marmite eingehen, so informiert marmite die Finalisten über die gewünschte Zusammenarbeit. Der Gewinner oder Finalist regelt in solchen Fällen die Form der Zusammenarbeit direkt mit dem Auftraggeber. marmite übernimmt dafür keinerlei Haftung.

Kollaborationen und Markenbotschafter

Die Top 3 aller Kategorien youngster verpflichten sich zudem in jeder Austragung des youngster, in Absprache mit ihren Arbeitgebern entweder während ihrer Arbeitszeit oder aber in ihrer Freizeit an der Teilnahme von spezifischen Kollaborationen von marmite Partner teilzunehmen. Hierzu gehört insbesondere die einmalige Teilnahme am «SWISS Taste of Switzerland» dem Programm im Gewinnjahr.

Die vier Erstplatzierten aller Kategorien einer jeden Austragung des youngster verpflichten sich zudem im Gewinnjahr als Markenbotschafter für marmite und ausgesuchten Partnern von marmite aufzutreten.

Für ihre Teilnahme und Rolle in Kollaborationen und Markenbotschafter erhalten die Gewinner keine Entlöhnung.

Ihre Spesen wie Reise- und Verpflegungskosten oder allfällige Beherbergungskosten werden jedoch in jedem Falle vollumfänglich von den marmite oder den Partnern von marmite übernommen.

Finanzielles

Die Allgemeinen Bedingungen AGB von youngster begründen zwischen marmite und den Kandidaten, Finalisten und Gewinnern keinerlei gegenseitigen finanziellen Ansprüche.

Zürich, im Januar 2024
marmite verlags ag